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   BVerwG, 02.08.1993 - 4 B 130.93   

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https://dejure.org/1993,19524
BVerwG, 02.08.1993 - 4 B 130.93 (https://dejure.org/1993,19524)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.1993 - 4 B 130.93 (https://dejure.org/1993,19524)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 1993 - 4 B 130.93 (https://dejure.org/1993,19524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Drittschützende Wirkung aus dem Gebot der Rücksichtnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1993 - 4 B 130.93
    Schon aus diesem Grunde kann es nicht von den in der Beschwerdebegründung zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 1986 - BVerwG 4 C 34.85 -, vom 17. Februar 1981 - BVerwG 4 B 13.81 - und vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - abgewichen sein, aus denen sich ergibt, daß dem in § 34 BauGB enthaltenen Gebot der Rücksichtnahme unter bestimmten Voraussetzungen drittschützende Wirkung zukommen kann.
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1993 - 4 B 130.93
    Schon aus diesem Grunde kann es nicht von den in der Beschwerdebegründung zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 1986 - BVerwG 4 C 34.85 -, vom 17. Februar 1981 - BVerwG 4 B 13.81 - und vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - abgewichen sein, aus denen sich ergibt, daß dem in § 34 BauGB enthaltenen Gebot der Rücksichtnahme unter bestimmten Voraussetzungen drittschützende Wirkung zukommen kann.
  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1993 - 4 B 130.93
    Es kann dahinstehen, ob die von der Beschwerde gestellte Frage, die sinngemäß dahin geht, ob die Baubehörde eine Baugenehmigung erteilen darf, wenn das Verwaltungsgericht eine zuvor erteilte Baugenehmigung für ein praktisch identisches Bauvorhaben auf eine Nachbaranfechtungsklage hin aufgehoben hat, klärungsbedürftig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 12.92 - DVBl 1993, 258).
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